Titel: Kein energiesteuerrechtlicher Entlastungsanspruch für die Herstellung von Kohlenstoffanoden
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 07.08.2012
Aktenzeichen: – VII R 35/11 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
EU-Recht,
Stromsteuer
Dokumentennummer:
13002287
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2013, Seite 80
Kein energiesteuerrechtlicher Entlastungsanspruch für die Herstellung von Kohlenstoffanoden
- Urteil des BFH vom 7.8.2012 - VII R 35/11 -
Sachverhalt:
I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) erzeugt Aluminium. Sie ist Rechtsnachfolgerin einer GmbH, die unter Verwendung von Erdgas speziell und ausschließlich für die Klägerin Kohlenstoffanoden herstellte. Der Herstellungsbetrieb der GmbH befand sich auf demselben Gelände, auf dem die Klägerin Aluminium produzierte. Zur Herstellung der Kohlenstoffanoden wurde eine Mischung von Petrolkoks, Reste schon genutzter Anoden und Pech miteinander bei 150°C geknetet und geformt und sodann in einem…