Titel: Höhe der steuerlichen Rückstellung abhängig vom handelsrechtlich ermittelten Wert
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Koblenz
Datum: 28.08.2012
Aktenzeichen: – S 2137 A – St 31 4 –
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Einkommensteuer/SolZ,
Handelsrecht
Dokumentennummer:
13002286
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2013, Seite 79
Höhe der steuerlichen Rückstellung abhängig vom handelsrechtlich ermittelten Wert
- Verfügung der OFD Koblenz vom 28.8.2012 - S 2137 A - St 31 4 -
Der steuerlich anzusetzende Rückstellungsbetrag darf nicht höher sein als der handelsrechtlich ermittelte Wert. Rückstellungen in fremden Währungen sind zum gültigen Devisenkassenmittelkurs umzurechnen. Die Bewertung einer Rückstellung hat unter Berücksichtigung von künftigen Vorteilen zu erfolgen.
1. Bewertungsgrundsatz
a) Handelsrechtliche Obergrenze
Durch die im Einleitungssatz von § 6 Abs. 1 Nr. 3a S. 1 EStG vorgenommene Formulierung »höchstens insbesondere« ist der nach Handelsrecht (§ 253 Abs. 2 HGB)…