Titel: Bestimmung der Erlösobergrenze: Rückwirkung des generellen Produktivitätsfaktors und erneute Prüfung des Ausgangsniveaus bei zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung bestätigt
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 23.07.2012
Aktenzeichen: – EnVR 93/10 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
13002280
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2013, Seite 76
Bestimmung der Erlösobergrenze: Rückwirkung des generellen Produktivitätsfaktors und erneute Prüfung des Ausgangsniveaus bei zwischenzeitlich ergangener Rechtsprechung bestätigt
- Beschluss des BGH vom 23.7.2012 - EnVR 93/10 -
Sachverhalt:
I. Die Betroffene betreibt ein Elektrizitätsverteilernetz. Mit Bescheid vom 17. Januar 2007 erhielt sie eine auf den Daten des Geschäftsjahres 2004 beruhende und später bis zum 31. Dezember 2008 verlängerte Genehmigung der Entgelte für den Netzzugang gemäß § 23 a EnWG. Für die Folgezeit wurde der Betroffenen die Teilnahme am vereinfachten Verfahren der Anreizregulierung gemäß § 24 ARegV genehmigt.
Mit Beschluss vom 12. Dezember 2008 legte die Bundesnetzagentur die einzelnen Erlösobergrenzen für die Jahre 2009…