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Titel: Keine rückwirkende Befreiung von den Stromnetzentgelten für das gesamte Jahr 2011
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 12.12.2012
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 46/12 (V) – n.r.
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 13002262 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2013, Seite 49

Keine rückwirkende Befreiung von den Stromnetzentgelten für das gesamte Jahr 2011

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 12.12.2012 - VI-3 Kart 46/12 (V) - n.r.

Rechtsbeschwerde eingelegt, Aktenzeichen des BGH z.Zt. des Heftdrucks noch nicht bekannt.

  1. Die in § 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV vorgesehene Befreiung von den Netzentgelten, die der Gesetzgeber mit dem zum 4. August 2011 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften ermöglicht hat, kann nicht rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr 2011 erfolgen.
  2. Nach der Methodik der Entgeltkalkulation und der Regelungssystematik des § 19 Abs. 2 StromNEV kann die Änderung frühestens…
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