Titel: Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis
Autor:
RAin Dr. Jutta Cantauw
Behörde / Gericht:
Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 11.12.2012
Aktenzeichen: – 9 AZR 227/11 –
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Arbeitsrecht
Dokumentennummer:
13002265
ebenso Versorgungswirtschaft 02/2013; Seite 54
Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis
- BAG, Urteil vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 -
Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, in das Arbeitszeugnis eine Wunsch- und Dankesformel aufzunehmen.
Der Kläger, ein Baumarktleiter, hatte nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis mit einer überdurchschnittlichen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung erhalten. Das Zeugnis endete mit den Sätzen: »Herr K scheidet zum 28.2.2009 aus betriebsbedingten Gründen aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute«. Der Kläger klagt auf Aufnahme einer Dankesformel in…