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Titel: Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 11.12.2012
Aktenzeichen: – 9 AZR 227/11 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 13002265 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2013; Seite 54

Kein Anspruch auf Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis

- BAG, Urteil vom 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 -

Das BAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, in das Arbeitszeugnis eine Wunsch- und Dankesformel aufzunehmen.

Der Kläger, ein Baumarktleiter, hatte nach Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis mit einer überdurchschnittlichen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung erhalten. Das Zeugnis endete mit den Sätzen: »Herr K scheidet zum 28.2.2009 aus betriebsbedingten Gründen aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für die Zukunft alles Gute«. Der Kläger klagt auf Aufnahme einer Dankesformel in…

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