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Titel: Gesamtwirtschaftliche Betrachtung für günstigsten Netzverknüpfungspunkt gilt auch innerhalb desselben Netzes
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 10.10.2012
Aktenzeichen: – VIII ZR 362/11 -
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG
Dokumentennummer: 13002259 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2013, Seite 45

Gesamtwirtschaftliche Betrachtung für günstigsten Netzverknüpfungspunkt gilt auch innerhalb desselben Netzes

- Urteil des BGH vom 10.10.2012 - VIII ZR 362/111 -

Leitsätze des Gerichts

  1. Die sich aus § 5 Abs. 1 Satz 1 EEG 2009 ergebende Verpflichtung des Netzbetreibers, Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder Grubengas an sein Netz anzuschließen, besteht auch dann nur für den unter gesamtwirtschaftlicher Betrachtung günstigsten Verknüpfungspunkt, wenn dieser Verknüpfungspunkt Bestandteil seines eigenen Netzes ist (im Anschluss an BGH, Urteile vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 288/05, WM 2007, 1896; vom 1. Oktober 2008 VIII ZR 21/07, WM 2009, 184).
  2. Der…
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