Titel: Berechnung der Einspeisevergütung unter Berücksichtigung des für Altanlagen zu zahlenden KWK-Bonus bei Blockheizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
Behörde / Gericht:
Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 14.08.2012
Aktenzeichen: – 6 U 29/111 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG,
KWK-G
Dokumentennummer:
13002260
ebenso Versorgungswirtschaft 02/2013, Seite 45
Berechnung der Einspeisevergütung unter Berücksichtigung des für Altanlagen zu zahlenden KWK-Bonus bei Blockheizkraftwerk mit Kraft-Wärme-Kopplungsanlage
- Urteil des OLG Brandenburg vom 14.8.2012 - 6 U 29/111 -
Revision anhängig beim BGH unter dem Aktenzeichen VIII ZR 301/12.
Die in § 66 Abs. 1 Nr. 3 Satz 3 EEG 2009 für den KWK-Bonus von 3,0 Cent/kWh für Altanlagen aufgestellte Leistungsgrenze von 500 kW bezieht sich auf die Bemessungsleistung der Anlage, wie sie auch für die leistungsabhängigen Sätze der Mindest- bzw. Grundvergütung maßgeblich ist, und nicht auf denjenigen Teil der Leistung der Anlage, der für den in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom eingesetzt worden ist.
Sachverhalt:
Die Klägerin betreibt in M. ein…