Titel: Zum Streitwert im Verfahren auf Erlass einer einstweiliger Verfügung einen Netzanschluss herzustellen
Behörde / Gericht:
Brandenburgisches Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel)
Datum: 06.02.2012
Aktenzeichen: – Kart W 3/11 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
12002030
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2012, Seite 320
Zum Streitwert im Verfahren auf Erlass einer einstweiliger Verfügung einen Netzanschluss herzustellen
- Beschluss des OLG Brandenburg vom 6.2.2012 - Kart W 3/11 -
- Der Streitwert für ein Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, das zum Ziel hat, die Energieversorgung über einen in technischer Hinsicht vorhandenen Netzanschluss vorläufig wieder herzustellen, ist mit 1.000 € angemessen bewertet.
- Wird dagegen geltend gemacht, der Netzbetreiber sei verpflichtet, einen bisher nicht vorhandenen Netzanschluss herzustellen, kommt es für die Streitwertbemessung auf die voraussichtlichen Kosten des Netzanschlusses an. Eine Streitwertfestsetzung kann in diesem Fall nicht…