Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Genehmigung individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV ist rückwirkend ab dem vertraglich vereinbarten Beginn zu erteilen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 18.07.2012
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 111/11 (V) –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 12002028 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2012, Seite 314

Genehmigung individueller Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 2 StromNEV ist rückwirkend ab dem vertraglich vereinbarten Beginn zu erteilen

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 18.7.2012 - VI-3 Kart 111/11 (V) -1

Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes im Sinne des § 19 Abs. 2 S. 1 StromNEV vor, ist die gemäß § 19 Abs. 2 S. 3 StromNEV erforderliche Genehmigung nicht erst mit Wirkung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Regulierungsbehörde, sondern rückwirkend zum vertraglich vereinbarten Wirkungsbeginn zu erteilen.

Sachverhalt:

Die Beteiligte betreibt ein Verteilernetz der allgemeinen Versorgung mit Elektrizität in A. und beliefert…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche