Titel: Alte Rechte bis 1.3.2013 anmelden!
Autor:
RA Michael Brändle
Datum: 01.12.2012
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Wasserrecht
Dokumentennummer:
12002027
ebenso Versorgungswirtschaft 12/2012, Seite 314
Alte Rechte bis 1.3.2013 anmelden!
Nach § 21 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) können sog. alte Rechte und alte Befugnisse nur noch bis zum 1. März 2013 bei der zuständigen Behörde zur Eintragung in das Wasserbuch angemeldet werden. Obwohl Eintragungen in das Wasserbuch grundsätzlich keine rechtsbegründende oder rechtsändernde Wirkung haben (§ 87 Abs. 4 WHG), erlöschen die alten Rechte spätestens am 1. März 2020, falls die Anmeldung nicht rechtzeitig erfolgt (§ 21 Abs. 1 Satz 3 WHG). Um welche Rechte es hierbei geht, ist § 20 WHG zu entnehmen. Insbesondere sind Rechte betroffen, die nach den…