Titel: Maßgeblichkeit niedriger handelsrechtlicher Bilanzwerte im Rahmen der steuerlichen Rückstellungsberechnung - Ansatz niedrigerer handelsrechtlicher Rückstellungsbeiträge in der steuerlichen Gewinnermittlung
Behörde / Gericht:
Oberfinanzdirektion Münster
Datum: 13.07.2012
Aktenzeichen: – S 2170a – 234 – St 12 – 33 –
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Einkommensteuer/SolZ,
Handelsrecht,
Jahresabschluss,
Rechnungswesen
Dokumentennummer:
12002015
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2012, Seite 295
Maßgeblichkeit niedriger handelsrechtlicher Bilanzwerte im Rahmen der steuerlichen Rückstellungsberechnung - Ansatz niedrigerer handelsrechtlicher Rückstellungsbeiträge in der steuerlichen Gewinnermittlung
- Verfügung der OFD Münster vom 13.7.2012 - S 2170a - 234 - St 12 - 33 -
Gem. § 5 Abs. 1 S. 1 EStG ist bei Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher führen und regelmäßig Abschlüsse machen, für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist (Maßgeblichkeitsprinzip). Ein anderer Ansatz ist nur dann zulässig, wenn steuerrechtliche…