Titel: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2.7.2012 zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG
Datum: 02.07.2012
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Gewerbesteuer,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
12002017
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2012, Seite 296
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2.7.2012 zu Anwendungsfragen zur Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG
1. Rechtlicher Rahmen
Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist gemäß § 6 GewStG der sog. Gewerbeertrag. Dieser definiert sich nach § 7 Satz 1 GewStG als der nach den Vorschriften des EStG oder des KStG zu ermittelnde Gewinn aus dem Gewerbebetrieb, der bei der Ermittlung des Einkommens für den dem Erhebungszeitraum (§ 14 GewStG) entsprechenden Veranlagungszeitraum zu berücksichtigen ist, vermehrt und vermindert um die in den §§ 8 und 9 GewStG bezeichneten Beträge.
Die Hinzurechnungen und Kürzungen betonen den Charakter der Gewerbesteuer als Objektsteuer. Von der…