Titel: FG München: Sofortiger Betriebsausgabenabzug von Gebühren für KfW-Darlehen
Behörde / Gericht:
Finanzgericht München
Datum: 07.02.2012
Aktenzeichen: – 6 K 867/09 –
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Jahresabschluss,
Rechnungswesen
Dokumentennummer:
12002020
ebenso Versorgungswirtschaft 11/2012, Seite 301
FG München: Sofortiger Betriebsausgabenabzug von Gebühren für KfW-Darlehen
- Urteil des FG München vom 7.2.2012 - 6 K 867/09 -
Das Bearbeitungsentgelt, das bei Abschluss eines Kreditvertrags für ein öffentlich gefördertes Darlehen (KfW-Darlehen) fällig wird, kann nach Auffassung des Finanzgerichts München sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden. Ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ist nur zu bilden, wenn dieses Bearbeitungsentgelt im Falle einer möglichen vorzeitigen Vertragsbeendigung ganz oder teilweise an den Darlehensnehmer zurückzuerstatten ist. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Es wurde Revision beim Bundesfinanzhof…