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Titel: Bestimmung der Einwohnerzahl bei der Bemessung von Konzessionsabgaben bei öffentlichen Betrieben im Bereich »Wasser«
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 24.08.2012
Aktenzeichen: – IV C 2 – S 2744/07/10001 :002, DOK: 2012/0598111 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Konzessionsabgaberecht, Recht der kommunalen Betriebe, Wasserrecht
Dokumentennummer: 12002016 ebenso Versorgungswirtschaft 11/2012, Seite 296

Bestimmung der Einwohnerzahl bei der Bemessung von Konzessionsabgaben bei öffentlichen Betrieben im Bereich »Wasser«

- Schreiben des BMF vom24.8.2012 - IV C 2 - S 2744/07/10001 :002, DOK: 2012/0598111 -

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist das BFH-Urteil vom 31. Januar 2012 - I R 1/11 - (BStBl 2012 II S. 694)1 allgemein anzuwenden. Abweichend von Tz. A. II. 2. Satz 3 des BMF-Schreibens vom 9. Februar 1998 (BStBl I Seite 209)2 gilt danach Folgendes:

Liegt der Stichtag für eine Volkszählung oder einen Zensus im Wirtschaftsjahr, ist das Ergebnis dieser Zählung für die Feststellung der Einwohnerzahl maßgeblich. In anderen Fällen ist die von dem…

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