Titel: Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung – Keine Aufteilung von Konzessionsabgaben in 2003
Datum: 14.03.2012
Aktenzeichen: – XI R 8/10 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Konzessionsabgaberecht,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
12002006
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2012, Seite 273
Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung – Keine Aufteilung von Konzessionsabgaben in 2003
- Urteil des BFH vom 14.3.2012 - XI R 8/10 -
Sachverhalt:
Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gemeinde, begehrt für das Streitjahr 2003 den Vorsteuerabzug aus der Errichtung einer Stromleitung. …
Nach der Zusage von öffentlichen Fördermitteln schlossen die als Eigenbetrieb der Klägerin geführten Stadtwerke mit der Z AG (AG) am 9./11. Dezember 2002 einen »Leistungsvertrag « über die Errichtung einer 20 kV-Leitungszuführung (Stromleitung) von einem Umspannwerk in das Gemeindegebiet. Mit gleichfalls am 9./11. Dezember 2002 unterzeichnetem…