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Titel: Das Almunia-Paket 2012 – Neue EU-Beihilferegelungen über die Finanzierung von Daseinsvorsorge
Datum: 01.10.2012
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: EU-Recht, Kommunales Haushaltsrecht, Recht der kommunalen Betriebe, Vergaberecht, Wettbewerbs-/Kartellrecht
Dokumentennummer: 12001801 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2012, Seite 253

Das Almunia-Paket 2012 – Neue EU-Beihilferegelungen über die Finanzierung von Daseinsvorsorge

Abstract

Dr. Jörg Witting und Dr. Stephan Waldheim bieten einen Überblick über Das Almunia-Paket 2012 – Neue EU-Beihilferegelungen über die Finanzierung von Daseinsvorsorge. Das seit 31.01.2012 geltende Almunia-Paket tritt an die Stelle des bislang in diesem Bereich maßgeblichen sog. „Monti-Kroes-Pakets“ aus dem Jahr 2005. Die Autoren gehen auf die Hintergründe der Anpassungen ein und berücksichtigen insbesondere die am 28.4.2012 in Kraft getretene neue Verordnung über De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erbringen („DAWI“). Die Finanzierung von Daseinsvorsorge ist künftig bis zu einer Grenze von € 500.000 von der Pflicht zur Durchführung einer Beihilfeprüfung ausgenommen. Jenseits dieses Schwellenwertes haben sich zudem die Freistellungsbedingungen geändert. So weisen die Autoren insbesondere auf die geänderten Berechnungsgrundlagen hin und darauf, dass sich für die Beurteilung, ob durch Ausgleichsleistungen eine Überkompensation stattgefunden hat, zukünftig neue Problemfelder eröffnen können.


Leseprobe

- Dr. Jörg Witting und Dr. Stephan Waldheim, Bird & Bird LLP, Düsseldorf -

I. Einführung

Am 31.1.2012 ist das neue Legislativpaket der Europäischen Kommission zur EU-beihilferechtlichen Bewertung von kommunalen Ausgleichszahlungen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse in Kraft getreten (sog. »Almunia-Paket«1). Das Almunia-Paket tritt an die Stelle des bislang in diesem Bereich maßgeblichen sog. »Monti-Kroes-Pakets« aus dem Jahr 2005.2 Hintergrund der Reform war die Erkenntnis, dass die einschlägigen beihilferechtlichen Regelungen in diesem Bereich im Interesse der Rechtssicherheit und -klarheit einer Vereinfachung bedürfen. Nutznießer der Reform sind vor allem öffentliche Stellen, die bei der Mittelvergabe die Einhaltung des EU-Beihilferechts zu prüfen haben. Vorausgegangen war der Reform ein umfassender öffentlicher Konsultationsprozess, der bereits im Jahr 2010 eingeleitet und im März 2011 durch einen Bericht der Kommission abgerundet wurde.3

Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die seit 31.1.2012 geltenden wesentlichen gesetzlichen Regelungen und Änderungen und berücksichtigt dabei insbesondere die am 28.4.2012 in Kraft getretene neue Verordnung über De-minimis-Beihilfen an Unternehmen, die Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse erbringen.

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