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Titel: Anmerkung: Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung – Keine Aufteilung von Konzessionsabgaben in 2003
Datum: 14.03.2012
Aktenzeichen: – XI R 8/10 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Konzessionsabgaberecht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 12002007 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2012, Seite 275

Anmerkung: Zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus der Errichtung einer Stromleitung – Keine Aufteilung von Konzessionsabgaben in 2003

- Urteil des BFH vom 14.3.2012 - XI R 8/10 -

Anmerkungen der Redaktion:

Gegen die Entscheidung der Vorinstanz (Sächsisches FG vom 16.3.2010; 3 K 2115/05) hatten sowohl das Finanzamt als auch die Klägerin Revision eingelegt. Der BFH sollte im angemerkten Verfahren die fundamentale Frage klären, ob die Vergabe einer Konzession durch eine Gemeinde an ein Stromversorgungsunternehmen einen Betrieb gewerblicher Art darstellt.

Zur Enttäuschung Vieler hat der Senat hierauf keine Antwort gegeben. »Es kann dahinstehen, ob die Klägerin … mit der Konzessionsvergabe - wie das FG…

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