Titel: Abmeldepflicht des Altlieferanten nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Landgericht Freiburg
Datum: 09.03.2012
Aktenzeichen: – 10 O 17/11 (rkr.) -
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wettbewerbs-/Kartellrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
12002003
ebenso Versorgungswirtschaft 10/2012, Seite 265
Abmeldepflicht des Altlieferanten nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV
Anm. zu LG Freiburg, Urteil vom 9.3.2012 - 10 O 17/11 (rkr.)1 von RA Michael Brändle, Freiburg -
In der hier zu besprechenden Entscheidung hat - soweit ersichtlich - erstmals ein Gericht die Frage der Reichweite der Abmeldepflicht des Altlieferanten aus § 14 Abs. 2 Nr. 1 StromNZV - die GasNZV enthält in § 41 Abs. 2 Nr. 1 eine entsprechende Bestimmung - entschieden. Das Landgericht kommt zum Ergebnis, dass der Altlieferant bereits dann verpflichtet ist, den Letztverbraucher beim Netzbetreiber abzumelden, wenn er von diesem oder vom Neulieferanten in Vertretung des…