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Titel: Steuerrückstellungen sind nicht zwingend in Höhe der später festgesetzten Steuer zu bilden, sondern in der Höhe, in der am Bilanzstichtag mit einer Steuerfestsetzung gerechnet werden muss
Behörde / Gericht: Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 15.03.2012
Aktenzeichen: – 6 K 43/10, (rkr.) –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Körperschaftssteuer/SolZ, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 12001791 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2012, Seite 245

Steuerrückstellungen sind nicht zwingend in Höhe der später festgesetzten Steuer zu bilden, sondern in der Höhe, in der am Bilanzstichtag mit einer Steuerfestsetzung gerechnet werden muss

- Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15.3.2012 - 6 K 43/10, (rkr.) -

Sachverhalt:

Streitig ist eine Änderung des Körperschaftsteuerbescheids für 2002, die auf § 174 Abs. 4 AO gestützt wurde. Die Klägerin, die ein Elektrizitätswerk betreibt, hatte im Streitjahr 2002 in der Steuerbilanz eine Rückstellung für Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten passiviert, da sie unberechtigter Weise Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis erstellt hatte. Nach § 14 Abs. 3 UStG 2002 schuldete sie den ausgewiesenen Betrag.

Aufgrund des Ergebnisses einer Außenprüfung durch das…

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