Titel: Steuerrückstellungen sind nicht zwingend in Höhe der später festgesetzten Steuer zu bilden, sondern in der Höhe, in der am Bilanzstichtag mit einer Steuerfestsetzung gerechnet werden muss
Behörde / Gericht:
Niedersächsisches Finanzgericht (in Hannover)
Datum: 15.03.2012
Aktenzeichen: – 6 K 43/10, (rkr.) –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Umsatzsteuer
Dokumentennummer:
12001791
ebenso Versorgungswirtschaft 9/2012, Seite 245
Steuerrückstellungen sind nicht zwingend in Höhe der später festgesetzten Steuer zu bilden, sondern in der Höhe, in der am Bilanzstichtag mit einer Steuerfestsetzung gerechnet werden muss
- Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15.3.2012 - 6 K 43/10, (rkr.) -
Sachverhalt:
Streitig ist eine Änderung des Körperschaftsteuerbescheids für 2002, die auf § 174 Abs. 4 AO gestützt wurde. Die Klägerin, die ein Elektrizitätswerk betreibt, hatte im Streitjahr 2002 in der Steuerbilanz eine Rückstellung für Umsatzsteuer-Verbindlichkeiten passiviert, da sie unberechtigter Weise Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis erstellt hatte. Nach § 14 Abs. 3 UStG 2002 schuldete sie den ausgewiesenen Betrag.
Aufgrund des Ergebnisses einer Außenprüfung durch das…