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Titel: Zur Genehmigung von Investitionsmaßnahmen im Sinne des § 23 ARegV
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 14.03.2012
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 142/10 (V) –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 12001772 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2012, Seite 211

Zur Genehmigung von Investitionsmaßnahmen im Sinne des § 23 ARegV

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.3.2012 - VI-3 Kart 142/10 (V) -

  1. Investitionsbudgets können nur für Neuinvestitionen genehmigt werden, die durch eine Veränderung der Versorgungsund Transportaufgabe veranlasst werden und zu einer substantiellen Erweiterung oder Änderung des Netzes führen.
  2. Das Regelbeispiel des § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV sieht vor, dass nicht alle »Umstrukturierungsmaßnahmen«, die erforderlich sind, um technische Standards zur Gewährleistung der technischen Sicherheit des Netzes umzusetzen, Gegenstand eines Investitionsbudgets sein können, sondern…
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