Titel: Zur Genehmigung von Investitionsmaßnahmen im Sinne des § 23 ARegV
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 14.03.2012
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 142/10 (V) –
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
12001772
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2012, Seite 211
Zur Genehmigung von Investitionsmaßnahmen im Sinne des § 23 ARegV
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.3.2012 - VI-3 Kart 142/10 (V) -
- Investitionsbudgets können nur für Neuinvestitionen genehmigt werden, die durch eine Veränderung der Versorgungsund Transportaufgabe veranlasst werden und zu einer substantiellen Erweiterung oder Änderung des Netzes führen.
- Das Regelbeispiel des § 23 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 ARegV sieht vor, dass nicht alle »Umstrukturierungsmaßnahmen«, die erforderlich sind, um technische Standards zur Gewährleistung der technischen Sicherheit des Netzes umzusetzen, Gegenstand eines Investitionsbudgets sein können, sondern…