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Titel: Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 02.07.2012
Aktenzeichen: – IV D 2 – S 7287-a/09/10004:003, DOK 2012/0449475 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 12001773 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2012, Seite 211

Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011

- Schreiben des BMF vom 2.7.2012 - IV D 2 - S 7287-a/09/10004:003, DOK 2012/0449475 -

Durch die Neufassung des § 14 Absatz 1 und 3 UStG durch Artikel 5 Nr. 1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) sind die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum 1. Juli 2011 neu gefasst worden. Eine elektronische Rechnung ist nach § 14 Absatz 1 Satz 8 UStG n. F. eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Die Anforderungen an die Übermittlung elektronischer Rechnungen sind gegenüber…

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