Titel: Originäre eigene Besitzberechtigung der Versorgungsträger an Versorgungsleitungen
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 02.12.2011
Aktenzeichen: – V ZR 119/11 –
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Post-, Fernmelde- und Telekommunikationsrecht,
Wasserrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
12001770
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2012, Seite 210
Originäre eigene Besitzberechtigung der Versorgungsträger an Versorgungsleitungen
- Urteil des BGH vom 2.12.2011 - V ZR 119/11 -
Der Bezug von Strom, Wasser, Telekommunikation und anderen Versorgungsleistungen begründet keinen Besitz des Anschluss- bzw. Teilnehmers an den Leitungen des Verteilungsnetzes.
Die Entscheidung finden Sie im vollen Wortlaut auf unserem Portal vkw-online.eu unter DokNr. 12001488.