Titel: Nichtzulassungsbeschwerde zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung verworfen – hier: vereinbarte Konzessionsentgelte und Straßenbeleuchtung als Dauerverlustgeschäft
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 25.01.2012
Aktenzeichen: – I B 17/11 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Einkommensteuer/SolZ,
Kapitalertragsteuer/SolZ,
Konzessionsabgaberecht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
12001776
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2012, Seite 215
Nichtzulassungsbeschwerde zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung verworfen – hier: vereinbarte Konzessionsentgelte und Straßenbeleuchtung als Dauerverlustgeschäft
- Beschluss des BFH vom 25.1.2012 - I B 17/11 -
Sachverhalt:
Die Anteile an der Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin), einer GmbH, wurden in den Streitjahren (2000 bis 2003) mehrheitlich von der Stadt … (im Folgenden: Stadt), im Übrigen von den Stadtwerken … (I-GmbH) gehalten. Nach dem zwischen der Klägerin und der Stadt geschlossenen Generalkonzessionsvertrag vom … 1993 wurde der Klägerin die öffentliche Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme übertragen. Nach § 5 des Vertrags war die Klägerin verpflichtet, an die Stadt Konzessionsabgaben »gemäß ... der…