Titel: Keine Störereigenschaft des Anschlussnehmers einer auf einem fremden Grundstück verlegten Versorgungsleitung
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 02.12.2011
Aktenzeichen: – V ZR 120/11 –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Wasserrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
12001769
ebenso Versorgungswirtschaft 8/2012, Seite 209
Keine Störereigenschaft des Anschlussnehmers einer auf einem fremden Grundstück verlegten Versorgungsleitung
- Nutzer ist allein das Versorgungsunternehmen
- Urteil des BGH vom 2.12.2011 - V ZR 120/11 -
Bei einer auf § 8 AVBWasserV, § 12 NAV, § 76 TKG und vergleichbaren Vorschriften beruhenden Führung von Versorgungsleitungen ist der durch die Leitungen versorgte Anschluss- oder Teilnehmer weder unmittelbarer noch mittelbarer Störer.
Sachverhalt:
Die Kläger sind Miteigentümer eines Grundstücks, das nur über einen zu dem Grundstück gehörenden Privatweg mit der öffentlichen Straße verbunden ist (»Hammer oder Pfeifenstielgrundstück«). Das Grundstück des Beklagten liegt auch im…