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Titel: Beweislastverteilung im Vergütungsprozess
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 18.04.2012
Aktenzeichen: – 5 AZR 258/11 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 12001777 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2012, Seite 217

Beweislastverteilung im Vergütungsprozess

- BAG, Urteil vom 18.4.2012 - 5 AZR 258/11 -

Der Arbeitnehmer trägt für die Behauptung, er habe die geschuldete Arbeit verrichtet, die Darlegungs- und Beweislast. Der Vortrag des Arbeitnehmers, er habe sich zu rechten Zeit am rechten Ort aufgehalten, um Arbeitsanweisungen des Arbeitgebers zu befolgen, reicht hierfür aus. Hierauf muss der Arbeitgeber substantiiert erwidern.

Die Parteien stritten vorliegend um offenes Arbeitsentgelt. Der Kläger machte Zahlung von rund € 500,00 geltend, die die Beklagte ihm verweigerte, da sie davon ausging, dass er an einigen Tagen weniger…

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