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Titel: Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 22.02.2012
Aktenzeichen: 5 AZR 249/11
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 12001778 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2012, Seite 217

Annahmeverzugslohn nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung

- BAG, Urteil vom 22.2.2012 - 5 AZR 249/11 -

Eine unwirksame, also das Direktionsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO überschreitende Weisung, verpflichtet den Arbeitnehmer der Weisung nachzukommen, es sei denn, die Unverbindlichkeit der Leistungsbestimmung wird rechtskräftig durch die Gerichte festgestellt.

In dem vom BAG zu entscheidenden Fall, hatte die Beklagte den Kläger auf einen anderen Arbeitsplatz an einem anderen Arbeitsort versetzt. Der Kläger ging davon aus, dass diese Versetzung unwirksam war und versuchte gegen die Versetzung eine einstweiligen Verfügung…

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