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Titel: Notwendige Investitionen des Verteilernetzbetreibers aufgrund der Integration von EEG Anlagen im vorgelagerten Netz sind »netzebenenneutral« anzuerkennen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 28.03.2012
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 7/11 (V) –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 12001717 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2012, Seite 182

Notwendige Investitionen des Verteilernetzbetreibers aufgrund der Integration von EEG Anlagen im vorgelagerten Netz sind »netzebenenneutral« anzuerkennen

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28.3.2012 - VI-3 Kart 7/11 (V) -

Die Rechtsbeschwerde beim BGH - EnVR 23/12 anhängig.

Als Investitionsmaßnahme eines Verteilernetzbetreibers sind nicht nur solche Erweiterungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen anzuerkennen, die durch die Integration von EEG-Anlagen in das eigene Netz notwendig werden, sondern auch solche, die eine entsprechende Investitionsmaßnahme auf der - vorgelagerten - Höchstspannungsebene nach sich zieht.

Sachverhalt:

Die Beschwerdeführerin beantragte die Genehmigung eines Investitionsbudgets u.a. für ihr…

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