Titel: Notwendige Investitionen des Verteilernetzbetreibers aufgrund der Integration von EEG Anlagen im vorgelagerten Netz sind »netzebenenneutral« anzuerkennen
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 28.03.2012
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 7/11 (V) –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer:
12001717
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2012, Seite 182
Notwendige Investitionen des Verteilernetzbetreibers aufgrund der Integration von EEG Anlagen im vorgelagerten Netz sind »netzebenenneutral« anzuerkennen
- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 28.3.2012 - VI-3 Kart 7/11 (V) -
Die Rechtsbeschwerde beim BGH - EnVR 23/12 anhängig.
Als Investitionsmaßnahme eines Verteilernetzbetreibers sind nicht nur solche Erweiterungs- oder Umstrukturierungsmaßnahmen anzuerkennen, die durch die Integration von EEG-Anlagen in das eigene Netz notwendig werden, sondern auch solche, die eine entsprechende Investitionsmaßnahme auf der - vorgelagerten - Höchstspannungsebene nach sich zieht.
Sachverhalt:
Die Beschwerdeführerin beantragte die Genehmigung eines Investitionsbudgets u.a. für ihr…