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Titel: Anspruch auf Arbeitsbefreiung – Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 15.02.2012
Aktenzeichen: – 7 AZR 774/10 –
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 12001710 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2012, Seite 191

Anspruch auf Arbeitsbefreiung – Betriebsratstätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit

- BAG, Urteil vom 15.2.2012 - 7 AZR 774/10 -

Der Arbeitgeber kann die Zeiten für die Arbeitsbefreiung eines Betriebsrates für während seiner Freizeit erbrachte Betriebsratstätigkeit (§ 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG) nach billigem Ermessen festlegen.

Das BAG hatte über die Klage eines nicht freigestellten Betriebsratsmitglieds zu entscheiden, das im Umfang von knapp 80 Stunden Betriebsratstätigkeit außerhalb seiner persönlichen Arbeitszeit erbracht hatte.

Der Arbeitgeber hatte als Freizeitausgleich für diese Zeiten einseitig Tage festgelegt, die in die betrieblichen Abläufe…

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