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Titel: Anmerkung: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung
Behörde / Gericht: Finanzgericht Münster
Datum: 14.12.2011
Aktenzeichen: – 10 K 1471/09 K, G –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Bilanzsteuerrecht, Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht, Jahresabschluss, Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer: 12002322 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2012, Seite 188

Anmerkung: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung

- Urteil des FG Münster vom 14.12.2011 - 10 K 1471/09 K, G -

Anmerkung der Redaktion:

Mit neuerem Urteil vom 13.12.2007 (IV R 85/05, BStBl 2008 II S. 516) grenzt der IV. Senat des BFH seine Rechtsprechung gegenüber der oben erwähnten Entscheidung des I. Senats vom 27.6.2001 ab: Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist das Bestehen einer dem Betrag nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer Verbindlichkeit dem Grunde nach - deren Höhe zudem ungewiss sein kann - und ihre…

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