Titel: Anmerkung: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung
Behörde / Gericht:
Finanzgericht Münster
Datum: 14.12.2011
Aktenzeichen: – 10 K 1471/09 K, G –
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Einkommensteuer/SolZ,
Handelsrecht,
Jahresabschluss,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
12002322
ebenso Versorgungswirtschaft 7/2012, Seite 188
Anmerkung: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung
- Urteil des FG Münster vom 14.12.2011 - 10 K 1471/09 K, G -
Anmerkung der Redaktion:
Mit neuerem Urteil vom 13.12.2007 (IV R 85/05, BStBl 2008 II S. 516) grenzt der IV. Senat des BFH seine Rechtsprechung gegenüber der oben erwähnten Entscheidung des I. Senats vom 27.6.2001 ab: Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist das Bestehen einer dem Betrag nach ungewissen Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit der Entstehung einer Verbindlichkeit dem Grunde nach - deren Höhe zudem ungewiss sein kann - und ihre…