Titel: Zur vorzeitigen Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.12.2011
Aktenzeichen: VI R 26/11
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Arbeitsrecht,
Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer:
12001684
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2012, Seite 164
Zur vorzeitigen Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses
- Beschluss des BFH vom 15.12.2011 - VI R 26/11 -
- Wird ein im Blockmodell geführtes Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit beendet und erhält der Arbeitnehmer für seine in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistungen Ausgleichszahlungen, stellen diese Ausgleichszahlungen Arbeitslohn dar.
- Solche Ausgleichszahlungen sind sonstige Bezüge i.S. des § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG, so dass sie nach dem Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu erfassen sind.
Sachverhalt:
I. Streitig ist, in welchem Veranlagungszeitraum Zahlungen im Zusammenhang…