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Titel: Zur vorzeitigen Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 15.12.2011
Aktenzeichen: VI R 26/11
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Arbeitsrecht, Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 12001684 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2012, Seite 164

Zur vorzeitigen Beendigung eines im Blockmodell geführten Altersteilzeitarbeitsverhältnisses

- Beschluss des BFH vom 15.12.2011 - VI R 26/11 -

  1. Wird ein im Blockmodell geführtes Altersteilzeitarbeitsverhältnis vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeit beendet und erhält der Arbeitnehmer für seine in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistungen Ausgleichszahlungen, stellen diese Ausgleichszahlungen Arbeitslohn dar.
  2. Solche Ausgleichszahlungen sind sonstige Bezüge i.S. des § 38a Abs. 1 Satz 3 EStG, so dass sie nach dem Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zu erfassen sind.

Sachverhalt:

I. Streitig ist, in welchem Veranlagungszeitraum Zahlungen im Zusammenhang…

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