Titel: Keine richterliche Festsetzung des billigen Netznutzungsentgelts auf null Euro ohne das Vorbringen der Parteien ausgeschöpft zu haben
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 08.11.2011
Aktenzeichen: EnZR 32/10
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
12001690
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2012, Seite 155
Keine richterliche Festsetzung des billigen Netznutzungsentgelts auf null Euro ohne das Vorbringen der Parteien ausgeschöpft zu haben
- Urteil des BGH vom 8.11.2011 - EnZR 32/10 -
Vorinstanz: OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.3.2010 - VI-2 U (Kart) 5/06
Sachverhalt:
Die Klägerin begehrt die gerichtliche Bestimmung des angemessenen Stromnetznutzungsentgelts für das Jahr 2002 und Rückzahlung zu viel gezahlten Entgelts.
Die Klägerin bietet elektrische Energie für private und gewerbliche Verbraucher an. Auf der Grundlage eines Rahmenvertrags vom 24. August/18. September 2000 stellt die Beklagte der Klägerin hierzu ihr Stromverteilernetz zur Verfügung. Der Entgelthöhe liegen gemäß § 14 Abs. 1 des Rahmenvertrages…