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Titel: Kein Auskunftsanspruch nicht berücksichtigter Bewerber
Behörde / Gericht: EuGH in Luxemburg
Datum: 19.04.2012
Aktenzeichen: C-415/10 0
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 12001683 ebenso Versorgungswirtschaft 6/2012, Seite 166

Kein Auskunftsanspruch nicht berücksichtigter Bewerber

- EuGH, Urteil vom 19.4.2012 - C-415/10 0 -

Der EuGH hat entschieden, dass der im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigte Bewerber zwar keinen Anspruch auf Auskunft hat, ob und aus welchen Gründen ein anderer Bewerber eingestellt wurde. Allerdings kann die Ablehnung jeder Auskunft nach Auffassung des EuGH Indiz für eine Diskriminierung sein.

Die russische Klägerin hatte sich auf eine Stellenanzeige für die Position »eine/n erfahrene/n Softwareentwickler/-in« beworben. Die Beklagte lehnte die Bewerbung ab, ohne die Klägerin zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Kurz…

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