Titel: Anlagenbegriff gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG konkretisiert
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 30.03.2012
Aktenzeichen: III B 6 – V 4250/05/10003: 004; DOK: 2012/0258171 1
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Stromsteuer
Dokumentennummer:
12001688
ebenso Versorgungswirtschaft 6/2012, Seite 161
Anlagenbegriff gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG konkretisiert
- Schreiben des BMF vom 30. März 2012 - III B 6 - V 4250/05/10003 :004; DOK: 2012/0258171 1 -
I. Allgemeines
Strom ist von der Steuer befreit, wenn er in Anlagen mit einer elektrischen Nennleistung von bis zu zwei Megawatt erzeugt wird und vom Betreiber der Anlage als Eigenerzeuger im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage zum Selbstverbrauch entnommen wird oder von demjenigen, der die Anlage betreibt oder betreiben lässt, an Letztverbraucher geleistet wird, die den Strom im räumlichen Zusammenhang zu der Anlage entnehmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG).
Von zentraler…