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Titel: Über die Verlängerung der Elternzeit entscheidet der Arbeitgeber nach billigem Ermessen
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 18.10.2011
Aktenzeichen: 9 AZR 315/10
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 12001671 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2012, S. 138

Über die Verlängerung der Elternzeit entscheidet der Arbeitgeber nach billigem Ermessen

- BAG, Urteil vom 18.10.2011 - 9 AZR 315/10 -

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit allein auf Wunsch des Arbeitnehmers.

Die Klägerin verlangte von der Beklagten die Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit. Die Klägerin hatte nach der Geburt ihres Kindes für ein Jahr Elternzeit beantragt. Kurz vor Ablauf des Jahres Elternzeit beantragte die Klägerin die Verlängerung der Elternzeit um ein weiteres Jahr. Sie berief sich unter anderem auf eine Erkrankung des Kindes, welche die Verlängerung der Elternzeit erforderlich mache. Die Beklagte…

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