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Titel: Steuerliche Behandlung des Schulschwimmens
Behörde / Gericht: Oberfinanzdirektion Niedersachsen
Datum: 12.01.2012
Aktenzeichen: S 2706- 219-St 241
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 12001669 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2012, S. 136

Steuerliche Behandlung des Schulschwimmens

- Verfügung der OFD Niedersachsen vom 12.1.2012 - S 2706- 219-St 241 -

Steuerliche Behandlung des Schulschwimmens

Eine hoheitliche Nutzung eines Bades liegt vor, soweit es öffentlichen Schulzwecken dient (Schulschwimmen). Dabei spielt es keine Rolle, ob nutzende Schule und Bad in der Trägerschaft derselben juristischen Person des öffentlichen Rechts - jPdöR - oder in der Trägerschaft verschiedener jPdöR stehen. In letzterem Fall liegt eine Beistandsleistung vor (H 9 (Beistandsleistung) KStH).

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