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Titel: Zuständigkeit der Zivilgerichte bei Streitigkeiten über Konzessionsverträge zur Wegenutzung nach § 46 EnWG
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 10.02.2012
Aktenzeichen: 11 B 1187/11
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Konzessionsabgaberecht, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 12001535 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2012, Seite 98

Zuständigkeit der Zivilgerichte bei Streitigkeiten über Konzessionsverträge zur Wegenutzung nach § 46 EnWG

- Beschluss des OVG Münster vom 10.2.2012 - 11 B 1187/11 -

  1. Eine Rechtsstreitigkeit betreffend das Vergabeverfahren zum Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 EnWG zur Nutzung kommunalen Wegeeigentums ist nicht von den Verwaltungsgerichten, sondern von den Zivilgerichten zu entscheiden.
  2. Zu einem Einzelfall betreffend den vorläufigen Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach § 46 EnWG.

Vorbemerkung der Redaktion:

Vorliegend ging es in der Sache um den Abschluss eines energierechtlichen Wegenutzungsvertrages nach § 46 EnWG, d.h. eines sog. Konzessionsvertrages zur…

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