Titel: Zuständigkeit der Zivilgerichte bei Streitigkeiten über Konzessionsverträge zur Wegenutzung nach § 46 EnWG
Behörde / Gericht:
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 10.02.2012
Aktenzeichen: 11 B 1187/11
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Konzessionsabgaberecht,
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
12001535
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2012, Seite 98
Zuständigkeit der Zivilgerichte bei Streitigkeiten über Konzessionsverträge zur Wegenutzung nach § 46 EnWG
- Beschluss des OVG Münster vom 10.2.2012 - 11 B 1187/11 -
- Eine Rechtsstreitigkeit betreffend das Vergabeverfahren zum Abschluss eines Konzessionsvertrages nach § 46 EnWG zur Nutzung kommunalen Wegeeigentums ist nicht von den Verwaltungsgerichten, sondern von den Zivilgerichten zu entscheiden.
- Zu einem Einzelfall betreffend den vorläufigen Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach § 46 EnWG.
Vorbemerkung der Redaktion:
Vorliegend ging es in der Sache um den Abschluss eines energierechtlichen Wegenutzungsvertrages nach § 46 EnWG, d.h. eines sog. Konzessionsvertrages zur…