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Titel: Vergütung von Mehrarbeit bei Fehlen einer Vergütungsregelung
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 22.02.2012
Aktenzeichen: 5 AZR 765/10
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 12001532 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2012, Seite 110

Vergütung von Mehrarbeit bei Fehlen einer Vergütungsregelung

- BAG, Urteil vom 22.2.2012 - 5 AZR 765/10 -

Das BAG hat entschieden, dass bei Fehlen einer Vergütungsregelung geleistete Mehrarbeit gemäß § 612 Abs. 1 BGB regelmäßig zu vergüten ist, wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht.

Der Kläger war als Lagerleiter zu einem monatlichen Bruttoentgelt von € 1.800,00 beschäftigt. Bei betrieblichem Erfordernis sollte der Kläger ohne besondere Vergütung zu Mehrarbeit verpflichtet sein. Vertraglich vereinbart waren 42 Wochenstunden.

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangt der Kläger Vergütung für 968 in den…

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