Titel: Ermittlung der Stromkosten im Rahmen der Ausgleichsregelung des § 16 EEG (2004)
Behörde / Gericht:
Hessischer Verwaltungsgerichtshof (in Kassel)
Datum: 14.09.2011
Aktenzeichen: 6 A 2864/09
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
EEG,
Energiesteuer,
Handelsrecht,
Jahresabschluss,
KWK-G,
Verfahrensrecht
Dokumentennummer:
12001539
ebenso Versorgungswirtschaft 4/2012; Seite 101
Ermittlung der Stromkosten im Rahmen der Ausgleichsregelung des § 16 EEG (2004)
- Urteil des VGH Hessen vom 14.9.2011 - 6 A 2864/09 -
rechtskräftig
Bei der für die Begrenzung des Anteils der abzunehmenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach der besonderen Ausgleichsregelung des § 16 EEG (2004) vorzunehmenden Ermittlung der Stromkosten sind nur die für den Strombezug des Unternehmens entrichteten Kosten zu berücksichtigen, die auf den im Referenzjahr nach § 16 Abs. 4 Satz 3 EEG (2004) bezogenen Strom zurückgeführt werden können.
Sachverhalt:
Die Klägerin betreibt ein Bergbauunternehmen, für dessen Betrieb sie erhebliche Mengen Strom verbraucht.…