Titel: Zur Rückforderung zu viel entrichteter Netzentgelte durch Netznutzer
Behörde / Gericht:
Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 19.10.2011
Aktenzeichen: VI-3 U (Kart) 10/11
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Wettbewerbs-/Kartellrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
12001512
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2012, Seite 73
Zur Rückforderung zu viel entrichteter Netzentgelte durch Netznutzer
- Urteil des OLG Düsseldorf vom 19.10.2011 - VI-3 U (Kart) 10/11 -
In der Beziehung zwischen Netzbetreiber und Netznutzer schließt § 23a Abs. 5 S. 1 EnWG eine Rückabwicklung überhöhter Nutzungsentgelte in dem Zeitraum vom 29. Oktober 2005 bis zur tatsächlichen Entgeltgenehmigung durch die Regulierungsbehörde aus. Dieser Zeitraum ist vom restlichen Jahr 2005 linear abzugrenzen, weil die Regulierungsbehörde bei der Ermittlung der Höhe der Mehrerlöse ebenfalls eine lineare Abgrenzung vorgenommen hat.
Sachverhalt:
Als bundesweit tätige Stromhändlerin nutzte die Klägerin und…