Titel: Unbeachtlichkeit des EEG bei der Auslegung des StromStG
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 09.09.2011
Aktenzeichen: VII R 75/10
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Abgabenordnung,
EEG,
EU-Recht,
Stromsteuer
Dokumentennummer:
12001515
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2012, Seite 79
Unbeachtlichkeit des EEG bei der Auslegung des StromStG
- Beschluss des BFH vom 9.9.2011 - VII R 75/10 -
Der für den Betrieb einer einem Blockheizkraftwerk vorgeschalteten Biogasanlage eingesetzte Strom wird nicht zur Stromerzeugung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG, sondern für die Herstellung eines Energieerzeugnisses entnommen, so dass für diese Strommengen die Gewährung des stromsteuerrechtlichen Herstellerprivilegs nicht in Betracht kommt.
Sachverhalt:
1 I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt seit 2008 ein Blockheizkraftwerk (BHKW) mit einer vorgeschalteten Biogasanlage, in der insbesondere durch…