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Titel: Nochmals: Veranlassung i.S.d. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AVBWasserV
Datum: 11.11.2011
Aktenzeichen: 2 U 59/11 und VIII ZR 23/11
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: Wasserrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 12001511 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2012, Seite 70

Nochmals: Veranlassung i.S.d. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 AVBWasserV

Gleichzeitig Anmerkungen zu OLG Frankfurt, Urteil vom 11.11.2011 - 2 U 59/11 und BGH, Urteil vom 23.11.2011 - VIII ZR 23/11

- von RA Michael Brändle, Freiburg -

Nachdem mit dem OLG Stuttgart1 im Jahr 2010 erstmals ein Obergericht2 die Frage entschieden hatte, was »Veranlassung« i.S.d. § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 AVBWasserV3 genau bedeutet, sind zu dieser Frage in 2011 zwei weitere Entscheidungen ergangen, eine des OLG Frankfurt4 und kurz darauf eine des Bundesgerichtshofs5. Das OLG Frankfurt widerspricht dabei dem OLG Stuttgart bei der entscheidenden Rechtsfrage…

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