Titel: Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art; Auswirkung der Doppik auf das Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG
Behörde / Gericht:
Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 09.02.2012
Aktenzeichen: IV C 2 – S 2706/09/10005
Artikeltyp:
Verwaltungsanweisungen
Kategorien:
Abgabenordnung,
Einkommensteuer/SolZ,
Körperschaftssteuer/SolZ
Dokumentennummer:
12001513
ebenso Versorgungswirtschaft 3/2012, Seite 77
Gewinnermittlung bei Betrieben gewerblicher Art; Auswirkung der Doppik auf das Wahlrecht nach § 4 Abs. 3 EStG
- Schreiben des BMF v. 9.2.2012, IV C 2 - S 2706/09/10005 (DOK 2012/0117508) -
Nach § 4 Abs. 3 EStG können Steuerpflichtige, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und Abschlüsse zu machen, und die auch keine Bücher führen und keine Abschlüsse machen, als Gewinn den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ansetzen.
Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, ob eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) bei ihren einzelnen Betrieben gewerblicher…