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Titel: BGH: Neufassung des § 9 ARegV auf die gesamte erste Regulierungsperiode anzuwenden
Datum: 31.01.2012
Aktenzeichen: EnVR 16/10
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 12001510 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2012, Seite 69

BGH: Neufassung des § 9 ARegV auf die gesamte erste Regulierungsperiode anzuwenden

- Beschluss vom 31.1.2012 - EnVR 16/10 -

Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der Regulierung der Entgelte für die Durchleitung von Elektrizität durch fremde Stromnetze nach der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) befasst.

Mit Beschlüssen vom 28.6.2011 (EnVR 34/101 und EnVR 48/102) hatte der BGH entschieden, dass die nach § 9 Abs. 1 ARegV a.F. vorgesehene Berücksichtigung eines netzwirtschaftlichen Produktivitätsfortschritts in der Verordnungsermächtigung des § 21a EnWG a.F. keine gesetzliche Grundlage fand, und damit teilweise…

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