Titel: BGH: Fernwärme setzt »hohe Investition« voraus
Autor:
RA Michael Brändle
Behörde / Gericht:
Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 21.12.2011
Aktenzeichen: VIII ZR 262/09
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
12001381
ebenso Versorgungswirtschaft 2/2012, Seite 47
BGH: Fernwärme setzt »hohe Investition« voraus
- Urteil vom 21.12.2011 - VIII ZR 262/09 -1
Um die Lieferung von Fernwärme handelt es sich nur dann, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister hohe Investitionen vorzunehmen hat, um seine Vertragspflicht zur Wärmelieferung erfüllen zu können. Hieran fehlt es regelmäßig, wenn der Energieversorger/Energiedienstleister sich im Wesentlichen lediglich dazu verpflichtet, eine bereits vorhandene, im Eigentum des Kunden stehende funktionstüchtige Heizungsanlage für ein symbolisches Entgelt anzupachten, zu warten und zu betreiben (im Anschluss an BGH, Urteile vom 25.…