Titel: Zur Schlüssigkeit einer Zahlungsklage eines Energieversorgers
Behörde / Gericht:
Amtsgericht Meldorf
Datum: 14.07.2011
Aktenzeichen: 81 C 203/11
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Energie(wirtschafts)recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Verfahrensrecht,
Zivilrecht
Dokumentennummer:
12001343
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2012, Seite 14
Zur Schlüssigkeit einer Zahlungsklage eines Energieversorgers
- Urteil des Amtsgericht Meldorf vom 14.7.2011 - 81 C 203/11 - rechtskräftig
Bei Streitigkeiten über Energie- und Wasserrechnungen stellen die gesetzlichen Anforderungen an einen schlüssigen Klagevortrag keine »Einwände« im Sinne von § 17 GasGVV, § 17 StromGVV, § 30 AVBWasserV, § 30 FernwärmeV bzw. § 23 NAV dar, die nur eingeschränkt zu berücksichtigen wären.
Aus den Gründen:
Die Klägerin fordert Vergütung für die Versorgung der Beklagten mit Gas.
Die Beklagten hatten Verfügungsgewalt über eine Gas-Entnahmestelle im Anwesen [...]. Ursprünglich wurden die Beklagten aufgrund…