Titel: Kein Ansatz von Rückstellungen für Kostenüberdeckungen i.S. der Kommunalabgabengesetze in der Steuerbilanz
Behörde / Gericht:
Sächsisches Finanzgericht (in Leipzig)
Datum: 10.08.2011
Aktenzeichen: 1 K 1487/07
Artikeltyp:
Rechtsprechung
Kategorien:
Bilanzsteuerrecht,
Einkommensteuer/SolZ,
Handelsrecht,
Jahresabschluss,
Kommunales Haushaltsrecht,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Sonstiges Kommunalrecht
Dokumentennummer:
12001349
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2012, Seite 21
Kein Ansatz von Rückstellungen für Kostenüberdeckungen i.S. der Kommunalabgabengesetze in der Steuerbilanz
- Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 10.8.2011 - 1 K 1487/07 -
Sachverhalt:
Streitig ist, ob für Kostenüberdeckungen i.S. von § 10 Abs. 2 SächsKAG (Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraumes ergeben, sind innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; …) Rückstellungen vorgenommen werden dürfen. Der Kläger ist ein Zweckverband verschiedener Städte und Gemeinden in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat die Aufgabe der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. § 4 Abs. 7 der Verbandssatzung bestimmt:
»Der Verband…