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Titel: Aufforderung zum Deutschkurs ist keine Diskriminierung
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 22.06.2011
Aktenzeichen: 8 AZR 48/10
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 12001353 ebenso Versorgungswirtschaft1/2012, Seite 28

Aufforderung zum Deutschkurs ist keine Diskriminierung

- BAG, Urteil vom 22.6.2011 - 8 AZR 48/10

Die Klägerin ist als Reinigungskraft und Vertretung der Kassenkräfte in einem Schwimmbad der beklagten Stadt eingestellt. Die Deutschkenntnisse der Klägerin waren mangelhaft. Sie war augenscheinlich deswegen nicht dazu in der Lage, insbesondere die Arbeit an der Kasse ordnungsgemäß zu bewältigen.

Die Beklagte hatte die Klägerin mehrfach aufgefordert auf ihre eigenen Kosten einen Deutschkurs außerhalb der Arbeitszeit zu besuchen. Die Klägerin hatte dies mehrfach abgelehnt.

Auch den Anwalt der Klägerin forderte die Beklagte auf,…

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