Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Anmerkung zu dem Urteil des FG München vom 28.7.2011 (14 K 1335/10) und zu dem Urteil des FG Düsseldorf vom 20.4.2011 ( 4 K 3932/10 VSt)
Behörde / Gericht: Finanzgericht Düsseldorf
Datum: 20.04.2011
Aktenzeichen: 14 K 1335/10 und 4 K 3932/10 VSt
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Abwasserrecht, EU-Recht, Stromsteuer, Wasserrecht
Dokumentennummer: 12001351 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2012, Seite 26

Anmerkung zu dem Urteil des FG München vom 28.7.2011 (14 K 1335/10) und zu dem Urteil des FG Düsseldorf vom 20.4.2011 ( 4 K 3932/10 VSt)

1

- von Dipl.-Bw. (FH) / Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach -

Hintergrund des angemerkten Rechtsstreits ist die Änderung der Klassifikation der Wirtschaftszweige zum 1.1.2008, wonach Abwasser- und Abfallentsorgungsbetriebe - wie Wasserversorger - neuerdings dem Abschnitt E der WZ 2008 zugerechnet werden und demzufolge als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes gelten, die von Strom- und Energiesteuerbegünstigungen profitieren. Strittig ist insbesondere, ob jene Betriebe aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben von den Steuerermäßigungen erfasst sind,…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche