Titel: Anmerkung zu BFH vom 3.3.2011 – V R 23/10 (Marktplatzsanierung)
Behörde / Gericht:
Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 03.03.2011
Aktenzeichen: V R 23/10
Artikeltyp:
Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien:
EU-Recht,
Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte,
Körperschaftssteuer/SolZ,
Recht der kommunalen Betriebe,
Sonstiges Kommunalrecht,
Umsatzsteuer,
Verwaltungsrecht
Dokumentennummer:
12001348
ebenso Versorgungswirtschaft 1/2012, Seite 20
Anmerkung zu BFH vom 3.3.2011 – V R 23/10 (Marktplatzsanierung)
- von Dipl.-Bw. (FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach -
Das BFH-Urteil vom 3.3.2011 beschäftigt sich abermals mit der Unternehmereigenschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (jPdöR), die aus ihren Investitionen den Vorsteuerabzug begehrt. Speziell geht es zunächst um die Vorsteuerabzugsberechtigung einer Gemeinde bei der Marktplatzsanierung sowie daraufhin um Art und Weise der Aufteilung der Vorsteuerbeträge. Das besondere im Sachverhalt ist die Tatsache, dass die Kommune den Marktplatz als Trägerin der Straßenbaulast für…