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Titel: Verstoß gegen Prüfpflicht zur Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen ist Indiz für Diskriminierung
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 13.10.2011
Aktenzeichen: 8 AZR 608/10
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 11001264 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2011, Seite 326

Verstoß gegen Prüfpflicht zur Besetzung freier Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen ist Indiz für Diskriminierung

- BAG: Urteil vom 13.10.2011 - 8 AZR 608/10 -

Der schwerbehinderte Kläger macht Ansprüche auf Entschädigung wegen unzulässiger Diskriminierung gemäß § 15 Abs. 2 AGG geltend.

Die Beklagte hatte eine Stelle, auf die sich der Kläger beworben hatte, anderweitig besetzt. Zuvor hatte sie nicht geprüft, ob der freie Arbeitsplatz mit schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann oder diesbezüglich Kontakt zur Agentur für Arbeit aufgenommen.

Das BAG gab dem Kläger dem Grunde nach Recht und verwies die Sache an das LAG zurück, das jetzt über die Höhe der dem Kläger zustehenden…

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